Das Finanzamt führt ab dem 3. Januar 2024 eine obligatorische Voranmeldung für den Transport von Waren mit hohem Steuerrisiko ein. Dazu gehören Fleisch, Milch, Butter, Eier, Obst und Gemüse, Nüsse, usw.
Die Kontrolle gilt für die Beförderung mit Transportmitteln von mehr als 3,5 Tonnen, die in einem Drittland beginnen und auf dem Hoheitsgebiet unseres Landes enden sowie für Transporte, die auf bulgarischem Hoheitsgebiet beginnen und enden.
Die Lieferungen müssen beim Finanzamt im Voraus gemeldet werden. Das System des Finanzamtes generiert eine einmalige Transportnummer, die dem Fahrer des Transportmittels oder der Begleitperson der Ware mitgeteilt werden muss. Die Gültigkeitsdauer besagter Transportnummer beträgt 14 Tage.
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