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Bulgare muss sich in Deutschland wegen Finanzbetrugs per Telefon und Internet vor Gericht verantworten

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Das Berufungsgericht in Warna hat die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigt und den Europäischen Haftbefehl gegen einen gesuchten Bulgaren erlassen. Der Antrag wurde vom Landgericht Bamberg (Deutschland) wegen Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung für Betrug und Computerkriminalität gestellt. Der 28-Jährige arbeitete zusammen mit seinen Kollegen, die zum Teil auch in Deutschland gesucht werden, in einem Callcenter in Bulgarien. Sie gaben sich am Telefon und per E-Mail mit falschen Identitäten aus und versicherten Kunden in Deutschland, für Online-Finanzanlageplattformen zu arbeiten. Statt investiert zu werden, wurde das Geld auf die Konten der Gruppe überwiesen. Die Anwälte der Angeklagten stritten um den Ort der Straftat und ob es Opfer gab, die durch die Tat geschädigt wurden. Nach Ansicht der Verteidigung habe der Angeklagte, falls es einen Schaden gab, diesen nicht verursacht, da er nicht mit Geldern handelte, sondern nur Produkte des Unternehmens anbot, für das er tätig war war. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Betrug in Deutschland vollendet wurde. Nach Ansicht des Berufungsgerichts sollte angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Straftat der Gerichtsbarkeit des Landes, das den Fall untersucht, Vorrang eingeräumt werden. Deutschland hatte zugesichert, dass der Bulgare im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zur Verbüßung seiner Strafe in sein Heimatland zurückgeschickt werden könne.



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