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Nullsatz für Mehl und Brot bleibt bis Ende des Jahres bestehen

Foto: BGNES

Die Mehrwertsteuer von null Prozent auf Brot und Mehl soll bis Ende 2024 gelten, beschlossen heute die Abgeordneten. Auf Vorschlag der Partei GERB ist der Aufschlag von maximal 15 Prozent nur für Weißbrot, Brot vom Typ „Dobrudscha“ und „Tipow“ beschränkt und tritt am 1. Juli in Kraft. Die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sollen die Auswirkungen der Aufschlagsmaßnahme überwachen. Sollte sie nicht zu einer Senkung des Brotpreises führen, soll sie angepasst werden.



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