Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

ZIK: Koalitionen von Peewski und Dogan müssen nachweisen, dass die DPS nicht an ihnen beteiligt ist

Ahmed Dogan und Deljan Peewski
Foto: BGNES

Damit die Koalitionen der beiden Flügel der Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) an den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober teilnehmen können, müssen sie nachweisen, dass die DPS nicht Teil von ihnen ist. Das hat Zentrale Wahlkommission (ZIK) entschieden.

Die DPS des Ehrenvorsitzenden Ahmed Dogan reichte bei der Zentralen Wahlkommission Unterlagen unter dem Namen „DPS - Demokratie, Rechte und Freiheiten“ im Bündnis mit zwei anderen Parteien ein, während die DPS von Deljan Peewski - ebenfalls in Koalition mit zwei Formationen - sich „DPS - Neuanfang“ nannte.

Die Zentrale Wahlkommission hat den beiden Koalitionen eine Frist bis zum 7. September um 17.00 Uhr eingeräumt, um die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus müssen sie ein Bankkonto einer anderen Partei als der DPS angeben.

Laut Wahlgesetz kann eine Partei nur in einer Koalition an den Wahlen teilnehmen


Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Wetteraussichten für Mittwoch, den 29. Oktober

Am Mittwoch werden die Tiefsttemperaturen zwischen 1 und 6°C liegen, in Sofia bei etwa 1°C. Am Morgen wird es in einigen Ebenen und Flusstälern zu eingeschränkter Sicht kommen. Tagsüber wird es überwiegend sonnig sein und ein schwacher bis mäßiger..

veröffentlicht am 28.10.25 um 19:45
Hendrick Krauskopf und Tomislaw Dontschew

Schweiz unterstützt Bulgariens Migrationspolitik mit über 21 Millionen Franken

Die Schweiz gewährt finanzielle Unterstützung in Höhe von 21.350.000 Schweizer Franken zur Förderung der bulgarischen Migrationspolitik. „Als Außengrenze der Europäischen Union tragen wir die große Verantwortung, einerseits das Eindringen von..

veröffentlicht am 28.10.25 um 17:46

Haushaltsentwurf: Mindestlohn 605 Euro und Sozialversicherungseinkommen bis zu 2.352 Euro

Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 niedriger sein als im Arbeitsgesetzbuch festgelegt. Das geht aus dem Haushaltsentwurf der Staatlichen Sozialversicherung hervor, der dem BNR-Inlandsprogramm „Horizont“ vorliegt. Unseren Informationen..

veröffentlicht am 28.10.25 um 17:30