Der Nationale Rat für trilaterale Zusammenarbeit hat auf einer Sitzung den Entwurf eines Regierungsdekrets zur Festlegung der Armutsgrenze in Bulgarien im Jahr 2025 erörtert.
Die Regierung schlägt vor, die Armutsgrenze von 526 Lewa (268,94 Euro) auf 638 Lewa anzuheben. So werde der Kreis der Bedürftigen, die vom Staat durch Sozialleistungen unterstützt werden können, erweitert.
Es wird angenommen, dass derart der relative Anteil der armen Bevölkerung in Bulgarien um 2,3 Prozent auf 20,6 Prozent der Landesbevölkerung sinken könnte.
Die Arbeitgeberverbände haben den Vorschlag der Regierung vor dem Hintergrund einer für 2025 prognostizierten Inflation von nur 2,6 Prozent unterstützt.
Die Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften in Bulgarien KNSB ist mit dieser Entscheidung nicht zufrieden. Die Gewerkschaft besteht darauf, dass die Armutsgrenze auf 667 Lewa festgesetzt werden sollte. Ihrer Meinung nach sollte die Methode zur Bestimmung der Armutsgrenze geändert werden, indem der Mindestbedarf so definiert wird, dass er ein Minimum pro Person eines Haushalts garantiert.
Die Gewerkschaft besteht auch auf der Einführung des so genannten existenzsichernden Lohns in Bulgarien.
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