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Staatsanwaltschaftkollegium lässt Sarafow als einzigen Kandidaten für das Amt des Generalstaatsanwalts zur Anhörung zu

Oberster Justizrat
Foto: BTA

Das Staatsanwaltskollegium des Obersten Justizrates hat die Berichte der Kommission für Bewertung und Auswahlverfahren und der Kommission für Berufsethik im Zusammenhang mit der Kandidatur von Borislaw Sarafow für das Amt des Generalstaatsanwalts angenommen, berichtete die BTA.

Sarafow verfügt über nachgewiesene administrative Fähigkeiten, besitzt hohe berufliche Qualitäten und erfüllt alle Anforderungen, erklärte der Vorsitzenden der Beurteilungskommission, Ognjan Damjanow. Der Vorsitzende der Kommission für Berufsethik, Georgi Kusmanow sagte, dass Sarafow einen hohen ethischen Standard einhält, über umfangreiche Erfahrung verfügt und sich von einem hohen rechtlichen Standard leiten lässt.
Die Abstimmung wurde ohne Debatten mit acht Stimmen einstimmig angenommen, so dass Sarafow zu einer Anhörung am 16. Januar 2025 zugelassen wurde.

Nachdem der Oberste Justizrat die Amtszeit seines Vorgängers Iwan Geschew vorzeitig beendet hatte, fungiert Sarafow derzeit als Generalstaatsanwalt.



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