Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

Das künftige Kabinett von Rossen Scheljaskow wird eine Dreiparteienregierung sein

Foto: BTA

Präsident Rumen Radew erteilte Rossen Scheljaskow, der von GERB-SDS als Premierminister nominiert wurde, ein Mandat zur Regierungsbildung.

Scheljaskow überreichte dem Präsidenten eine Mappe mit dem erfüllten Regierungsauftrag, der Struktur und der Zusammensetzung des künftigen Kabinetts.

Der Staatschef erklärte, er werde bereits am Mittwoch, den 15. Januar, dem Parlament ein Dekret über die Wahl von Scheljaskow zum Ministerpräsidenten einer regulären Regierung vorlegen.

Vorgeschlagen wurden drei stellvertretende Ministerpräsidenten - Tomislaw Dontschew von GERB, Atanas Safirow von der BSP und Grosdan Karadschow von der ITN - sowie 19 Minister, von denen 11 von der GERB-SDS gestellt werden. Die BSP wird fünf Vertreter im Kabinett haben und die ITN - vier Vertreter.

Die Erteilung des Regierungsauftrags erfolgte fast zweieinhalb Monate nach den vorgezogenen Parlamentswahlen am 27. Oktober 2024.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Regierung billigt Vertrag über Erwerb von Javelin-Panzerabwehrraketen

Das Kabinett hat einen internationalen Vertrag über den Erwerb von Panzerabwehrraketen vom Typ Javelin im Rahmen des US Foreign Military Sales Program genehmigt. Im Beschluss wird die Ratifizierung des Vertrags per Gesetz durch die..

veröffentlicht am 15.01.25 um 16:46
Rossen Scheljaskow

Erste Priorität des neuen Kabinetts sei ein Konvergenzbericht für Beitritt zur Eurozone

Nachdem klar wurde, dass eine Koalition aus GERB-SDS, ITN und BSP hinter dem vorgeschlagenen neuen Kabinett stehen wird, erklärte der designierte Ministerpräsident Rossen Scheljaskow, dass die politische Verantwortung von allen Teilnehmern der..

veröffentlicht am 15.01.25 um 15:35

Nur Mitglieder des Obersten Justizrates, deren Amtszeit nicht abgelaufen ist, können hohe Magistraten wählen

Das Parlament hat beschlossen, dass nur die Mitglieder des Obersten Justizrates, deren Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, den Generalstaatsanwalt und die Vorsitzenden des Obersten Kassationsgerichts und des Obersten Verwaltungsgerichts wählen..

veröffentlicht am 15.01.25 um 14:57