Das Verfassungsgericht hat keine Entscheidung über die Verfassungsänderungen getroffen, die dem Präsidenten das Recht einräumen würden, Übergangsregierungschefs aus einer begrenzten Liste von Amtsträgern der Staatsverwaltung zu ernennen.
Dies geht aus dem veröffentlichten Beschluss des Gerichts im Verfassungsverfahren Nr. 38/2024 hervor, wie die Plattform lex.bg berichtete.
Das Verfahren wurde auf Antrag von 55 Abgeordneten der 51. Volksversammlung sowie von Präsident Rumen Radew eingeleitet.
Zum zweiten Mal konnte das Gericht in Bezug auf zwei der Verfassungsänderungen keine Entscheidung fällen. Damit bleibt weiterhin bestehen, dass bulgarische Abgeordnete eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen dürfen.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BTA / Archiv
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