Das Verfassungsgericht hat keine Entscheidung über die Verfassungsänderungen getroffen, die dem Präsidenten das Recht einräumen würden, Übergangsregierungschefs aus einer begrenzten Liste von Amtsträgern der Staatsverwaltung zu ernennen.
Dies geht aus dem veröffentlichten Beschluss des Gerichts im Verfassungsverfahren Nr. 38/2024 hervor, wie die Plattform lex.bg berichtete.
Das Verfahren wurde auf Antrag von 55 Abgeordneten der 51. Volksversammlung sowie von Präsident Rumen Radew eingeleitet.
Zum zweiten Mal konnte das Gericht in Bezug auf zwei der Verfassungsänderungen keine Entscheidung fällen. Damit bleibt weiterhin bestehen, dass bulgarische Abgeordnete eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen dürfen.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BTA / Archiv
Anlässlich des heutigen Tages der Vereinigung des Fürstentums Bulgarien mit Ostrumelien richteten die Politiker Botschaften der Einheit an die Bürger. Premierminister Rossen Scheljaskow gratulierte den bulgarischen Staatsbürgern und hob hervor, dass..
Als Mitglied der „Koalition der Willigen“ wird sich Bulgarien an die Entscheidung der Volksversammlung halten und keine Soldaten in die Ukraine entsenden. Das erklärte Premierminister Rossen Scheljaskow gestern Abend. Auf einer gemeinsamen..
Bei einem Briefing im Ministerrat betonte Premier Rossen Scheljaskow, „das Informationschaos rund um den Vorfall mit dem Flugzeug von Ursula von der Leyen sei Teil der großen hybriden Informationsattacke der Oppositionsparteien“, wie das Bulgarische..
Anlässlich des heutigen Tages der Vereinigung des Fürstentums Bulgarien mit Ostrumelien richteten die Politiker Botschaften der Einheit an die Bürger...