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Wegen Euro-Einführung: Gebührenfreie Bankdienste für Privatkunden ausgeweitet

Foto: BTA

Das Parlament hat beschlossen, dass für bis zu zehn monatliche Barabhebungen von einem Zahlungskonto für grundlegende Bankdienstleistungen – sei es am Geldautomaten oder direkt bei der betreuenden Bank – keine Gebühren mehr erhoben werden dürfen. 

Die Änderung des Gesetzes über Zahlungsdienste und Zahlungssysteme wurde in zweiter Lesung einstimmig mit 150 Stimmen im Plenum angenommen.

Den neuen Bestimmungen zufolge können Verbraucher zudem bis zu drei Überweisungen pro Monat – einschließlich solcher über Online-Banking-Systeme – gebührenfrei tätigen.

Ein Zahlungskonto für grundlegende Bankdienstleistungen ist ein Konto, auf das Gehaltszahlungen, Renten, Sozialhilfeleistungen, Versicherungs- und Unterstützungszahlungen, Stipendien für Schüler, Studierende und Doktoranden sowie darauf anfallende Zinsen eingehen. Auch für die Verwaltung dieses Kontos durch die Bank dürfen keine Gebühren berechnet werden.

Die neuen Regeln für Zahlungsdienste und -systeme passen das nationale System an die Standards der Eurozone an, berichtet die BTA.


Redakteur: Iwo Iwanow

Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov

Foto: BTA



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