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Euro-Preisauszeichnung in bulgarischen Geschäften ab 8. August verpflichtend

Foto: Georgi Nejkow

Ab dem 8. August müssen die Preise aller Waren in bulgarischen Geschäften auch in Euro ausgewiesen werden. 

Die Umrechnung hat zum festen Kurs von 1,95583 zu erfolgen, der durch den Währungsrat festgelegt wurde und mit dem Bulgarien den Übergang zur europäischen Einheitswährung vollzieht.

Mit den Ende Juli verabschiedeten Änderungen des Euro-Einführungsgesetzes räumten die Abgeordneten eine zweimonatige Übergangsfrist bis zum 8. Oktober ein, in der Verstöße gegen die doppelte Preisauszeichnung noch nicht geahndet werden. Der Kulanzzeitraum gilt insbesondere für Unternehmen, die die Kassensoftware betreuen und die vorgegebenen Fristen nicht einhalten können.


Redakteurin: Darina Grigorowa

Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov

Foto: Georgi Nejkow



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