Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 niedriger sein als im Arbeitsgesetzbuch festgelegt. Das geht aus dem Haushaltsentwurf der Staatlichen Sozialversicherung hervor, der dem BNR-Inlandsprogramm „Horizont“ vorliegt.
Unseren Informationen zufolge wird der Mindestlohn 605 Euro betragen anstatt 620 Euro (1.213 Lewa), wie in der Formel des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehen.
Das maximale Sozialversicherungseinkommen wird voraussichtlich 2.352 Euro erreichen, was ebenfalls eine Erhöhung gegenüber dem aktuellen Stand darstellt.
Der Beitrag zur Rentenkasse soll um 2 Prozent auf 21,8 Prozent für vor dem 1. Januar 1960 Geborene und 16,8 Prozent für nach dem 31. Dezember 1959 Geborene steigen.
Der Haushaltsentwurf der Staatlichen Sozialversicherung für das kommende Jahr sieht vor, dass die Mindestrente ab dem 1. Juli 2026 für Dienstalter und Alter 346,87 Euro betragen soll.
Redakteur: Miglena Iwanowa
Übersetzt und veröffentlicht von Rossiza Radulowa
Foto: BTA
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