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Mobilfunkverträge können künftig ohne Strafgebühr gekündigt werden

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Die Volksversammlung verabschiedete in zweiter Lesung Änderungen im Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste. 

Demnach dürfen Verbraucher ihren Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter ohne Strafgebühr kündigen, wenn der Anbieter die Preise ändert.

Der Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Verkehr und Kommunikation sowie stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BSP – Linke, Kiril Dobrew, betonte, dass dies „ein wichtiger Schritt zum Schutz aller Nutzer von Telekommunikationsdiensten“ sei.

„Jahrelang erhielten die Bürger SMS-Nachrichten über höhere monatliche Gebühren, ohne die reale Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, da ihnen Strafzahlungen drohten. Das ist nicht fair. Jetzt sagt das Parlament klar: Ein Vertrag muss auf gegenseitigem Respekt beruhen, nicht auf einem Fallstrick“, erklärte Dobrew.

Redakteurin: Miglena Iwanowa

Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov 

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