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Das Antiterrorgesetz - mit eiserner Faust?

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Mit Samthandschuhen könne man ja wohl kaum den Terror bekämpfen. Das sind die Worte des Generalsekretärs des Innenministeriums Georgi Kostow. Zu hören waren sie auf der Tagung des Sicherheitsrates der Regierung, der von Ministerpräsident Bojko Borisow zur Erörterung und Billigung des Antiterrorgesetzentwurfs einberufen wurde.

Bei Debatten zu derartigen Rechtsvorschriften fordere der Berufsstand stets mehr Befugnisse zur Ausübung seiner Dienstpflichten ein, kommentierte Kostow. Die richtige Balance zwischen den erforderlichen Befugnissen der Dienste und eventuellen Beschneidungen der Rechte der Bürger zu finden, sei eine sehr sensible Angelegenheit. Eines sei sicher, die Rechte der Bürger würden begrenzt, da andernfalls kein Gleichgewicht möglich sei. In diesem Sinne äußerten sich auch andere Regierungsvertreter. Die Beschneidung der Bürgerrechte mache sich im Interesse ihrer Sicherheit erforderlich, begründete der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei GERB Zwetan Zwetanow die Inhalte des Antiterrorgesetzentwurfs. "Hauptanliegen des Antiterrorgesetzes ist die Gewährleistung des Lebens der Bürger, selbst wenn das eine Beschränkung der Rechte von Personen nach sich zieht, die in den Terrorprozess involviert sind", meinte ihrerseits Innenministerin Rumjana Batschwarowa. Hierbei zeichnet sich die Nuance ab, dass das Personen betrifft, die in den Terrorprozess involviert sind. Kritiken von Menschenrechtsorganisationen hält man entgegen, Beschlüsse würden nach dem Besten für die Mehrheit ausgerichtet.

Neu ist, dass nunmehr auch die Streitkräfte in Antiterroreinsätze einbezogen werden. Falls das Gesetz durchkommt, sind sie künftig zu Durchsuchungen befugt, als auch zur Kontrolle von Sachgegenständen, zur Festnahme von Personen sowie zum Gebrauch ihrer Schusswaffen. Verteidigungsminister Nikolaj Nentschew sprach sich in diesem Zusammenhang für den unverzüglichen Beginn der Vorbereitung der Streitkräfte aus, da diese bisher keine Erfahrung mit derartigen Einsätzen hätten. Zur Begrenzung der Bürgerrechte bei Antiterroreinsätzen meinte Ressortchef Nentschew, derartige Maßnahmen und deren Umfang sei von der konkreten Bedrohung abhängig. Ein ganz anderes Thema ist, dass, wenn die Streitkräfte im Einsatz sind, er das Gesetz wohl kaum zur Hand hat, um darin nachzublättern. Das kennt man ja aus der internationalen Praxis.

Denn Terror kann man nicht mit Samthandschuhen bekämpfen. D.h. man wird sich der eisernen Faust bedienen. Es stimmt schon, dass man den Terror nicht auf die leichte Schulter nehmen soll. Und auch, dass Terrorbekämpfung im wahrsten Sinne des Wortes Krieg bedeutet. Da hat Innenministerin Rumjana Batschwarowa vollkommen Recht, dass ein Terrorakt dem Wesen nach eine Gefahr für Menschenleben sei und damit die Menschen ihrer Rechte beraube. Die Frage ist, was man uns mit dem Gesetzentwurf sagen will. Hoffentlich nicht, dass wo gehobelt wird, auch Späne fallen.

Ansonsten ist anscheinend alles festgehalten. So sollen beispielsweise für verdächtige Personen Präventionsmaßnahmen greifen, etwa die Beschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Einziehung von Ausweispapieren. Die Vorgehensweise dafür ist ausführlich beschrieben als auch, dass diese Maßnahme der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Der Gesetzentwurf führt Grundregeln für die Durchführung von Antiterroreinsätzen im Zuge von konkreten Hinweisen auf eine Bedrohung oder bei einem Terroranschlag ein. In diesen Fällen können einzelne Rechte der Bürger zeitweise und partiell beschränkt werden. Zudem kann auf Beschluss der Volksversammlung oder mit Erlass des Staatspräsidenten der Notstand ausgerufen werden. Ziel ist es, an erster Stelle Menschenleben zu retten. Dieses Ziel ist berechtigt. Bleibt abzuwarten, welche Mittel der Zweck heiligt.

Übersetzung: Christine Christov




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