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Bulgarien nach Einführung strengerer Maßnahmen gegen Ausbreitung von COVID-19

Foto: Ani Petrowa

Nachdem in der Nacht vom Freitag zum Samstag strengre Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Epidemie in Kraft getreten sind, haben sich an den Zufahrtsstraßen der Großstädte des Landes Kilometer lange Schlangen gebildet. Die Polizei prüft die Dokumente aller Fahrer.

Insgesamt 342 britische Touristen haben in den vergangenen Tagen die unter Quarantäne gestellte Stadt Bansko verlassen. Die Busse wurden von der britischen Botschaft in Bulgarien bereitgestellt und fuhren unter Polizeischutz bis zum Flughafen, von wo die Briten nach Hause geflogen wurden. 50 britische Staatsbürger sind in Bansko verblieben, wo sie Ferienwohnungen besitzen; ein Teil dieser Touristen steht unter Quarantäne. In Bansko halten sich ebenfalls russische Staatsbürger in ihren dortigen Wohnimmobilien auf. Auch sie sind über die Lage informiert und halten die auferlegten Verbote ein.

Die „Wohltätigkeitskampagne für das Gute gegen #bgcovid-19“ hat Mittel gesammelt, mit denen bereits drei Beatmungsapparate angeschafft werden konnten. Zwei davon stehen dem hauptstädtischen Unfallkrankenhaus „Pirogow“ zur Verfügung, der dritte wird am kommenden Montag dem St. Georg Krankenhaus in Plowdiw geliefert werden.

Angesichts des akuten Mangels an Atemschutzmasken hat die nordbulgarische Gemeinde Lewski beschlossen, solche für den mehrmaligen Gebrauch nähen zu lassen, die dann kostenlos an die rund 20.000 Einwohner der Stadt verteilt werden sollen.

Das Ministerium für Regionalentwicklung und Städtebau hat wegen des Notstands die vorübergehende Einstellung der Projekte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Türkei, Serbien und Nordmakedonien gestattet. Die betroffenen Seiten brauchen lediglich einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Einige Klubs für Hobbyläufer haben sich mit einem Appell an die Regierung und den Nationalen Krisenstab zur Coronavirus-Prävention und Bekämpfung gerichtet, die individuelle Sportbetätigung im Freien bei Einhaltung aller notwendigen Maßnahmen nicht einzuschränken.



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