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Finanzhilfe für Behinderten-Unternehmen

Foto: BGNES

Mit einer Finanzhilfe in Höhe von 3.000 bis 10.000 Lewa (ca. 1.500 – 5.100 Euro) können Sonder-Unternehmen und Werkstätten rechnen, deren Arbeitnehmer Menschen mit Behinderungen sind. Bis Ende Mai können diese Firmen einen Antrag auf Finanzhilfe seitens des operationellen Programms „Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit“ stellen.



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