Quentin Décamps, Rechtsanwalt der bulgarischen Saisonarbeiter, denen die Einreise nach Frankreich verweigert worden war, erwartet, dass sich das französische Gericht im Verlauf des heutigen Tages zur Klage der Bulgaren in erster Instanz ausspricht. In einem Interview für den Bulgarischen Nationalen Rundfunk hatte Décamps geäußert, dass den Bulgaren widerrechtlich die Einreise verweigert worden sei, da Bulgarien Mitglied der Europäischen Union ist. In der Klage wird zudem darauf hingewiesen, dass die Betroffenen gegen ihren Willen unter besondere Aufsicht gestellt wurden und unter „Bedingungen zwischen Hotel und Gefängnis“ warten mussten. Man habe ihnen die Handys weggenommen und sie hätten auch keinen Internetzugang gehabt, was laut ihrem Rechtsanwalt ein Verstoß gegen die Menschenrechte sei. „Die Bedingungen sind erniedrigend gewesen. Dabei handelt es sich nicht um Kriminelle, sondern um Menschen, die nach Frankreich gereist sind, um dort zu arbeiten. Sie wurden etlicher Rechte beraubt, ohne es verdient zu haben“, betonte Quentin Décamps.
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