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Bürger wegen unbezahlter Bußgelder an Ausreise gehindert

Foto: Archiv EPA/BGNES

„Bürger wegen unbezahlten Bußgeldern an den Grenzen anzuhalten, verletzt Grundfreiheiten der Europäischen Union“, hieß es aus der Verbraucherschutzvereinigung. Sie kündigte an, sich an die Europäische Kommission zu wenden, nachdem sich Bürger darüber beklagt hatten. „Die Reisefreiheit gehört zu den Grundrechten der EU-Bürger, die Bulgarien mit seinem Beitritt zur Europäischen Union anerkannt hat. Die Einschränkung der Reisefreiheit verletzt auch die Verfassung des Landes, in der die Freiheit zum Verlassen des Landes verbrieft wird. Die Behörden müssen nach anderen Wegen suchen, um ihre Geldbußen einzutreiben“, betonten die Verbraucherschützer. Ihre Vereinigung unterstütze die Haltung der Ombudsfrau Diana Kowatschewa, das ein Bußgeldbescheid an der Grenze lediglich überreicht werden könne, jedoch kein Grund für ein Ausreiseverbot darstelle, falls die Reisenden sich weigern sollten, die Strafe sofort zu begleichen.



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