Im Verfassungsentwurf der GERB-Partei wird in einem speziellen Kapitel die Funktion des Ombudsmanns (der Ombudsfrau) näher behandelt. Laut der Ombudsfrau Bulgariens, Diana Kowatschewa, sei vorgesehen, ihrer Funktion Vollmachten zu nehmen, was damit den Ombudsmann (die Ombudsfrau) in einen Figuranten verwandeln und die Bürger des Rechts eines Schutzes berauben würde. Laut Kowatschewa würde der/die Bürgerbeauftragte nicht mehr eingreifen dürfen, wenn inkorrekte Arbeitgeber, private Gerichtsvollzieher, Sofortkredit-Anbieter und Schuldeneintreiber grundlegende Rechte und Freiheiten der Bürger verletzen. Die Ombudsfrau kritisiert ferner, dass zwar die Möglichkeit einer individuellen Verfassungsklage eingeführt werden soll, die Bürger jedoch nicht als Seite angeführt werden, die sich ans Verfassungsgericht wenden könne.
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