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Änderungen im Wahlgesetz in erster Lesung verabschiedet

Foto: BGNES

Mit 98 Stimmen von GERB und "Vereinte Patrioten", und 72 Gegen-Stimmen hat das Parlament die Novellen zum Wahlgesetz von GERB verabschiedet. Die Änderungen sehen eine maschinelle Abstimmung in allen Teilen Wahllokalen des Landes vor, mit Ausnahme derjenigen mit weniger als 300 Wählern. Neben der maschinellen Abstimmung besteht die Möglichkeit, mit dem traditionellen Papierstimmzettel abzustimmen. Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot der Bildung von Wahllokalen außerhalb des Landes im Falle einer suspendierten Tätigkeit der ausländischen Vertretung vor. Vorgesehen wird die Verlängerung der Stimmabgaben auf 48 Stunden bei einer komplizierten epidemiologischen Situation, berichtet BGNES.
Mit 23 Stimmen bei 130 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen lehnten die Abgeordneten die Vorschläge der Bewegung für Rechte und Freiheiten ab, die Spalte "Ich unterstütze niemanden" zu entfernen sowie die Sesshaftigkeit als Anforderung bei Kommunal- und Europawahlen fallen zu lassen.



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