Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren für die Auswahl delegierter bulgarischer Staatsanwälte bei der Europäischen Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die Kandidaten verfügen über 30 Tage, um ihre Unterlagen einzureichen. Sie müssen mindestens 8 Jahre als Staatsanwälte gearbeitet haben, unter 58 Jahre alt sein, gute Englischkenntnisse mitbringen und eine sehr gute fachliche Beurteilung haben. Eine dreiköpfiges Kommission wird die Unterlagen der Antragsteller prüfen. Anschließend wird eine Anhörung der in die engere Wahl kommenden Bewerber stattfinden, wonach das gesamte Kollegium über die Nominierungen abstimmen wird.
Laut der bulgarischen Vertreterin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft Teodora Georgieva wird die Zahl der delegierten bulgarischen Staatsanwälte von zwei auf zehn angehoben, weil zwei Staatsanwälte nicht ausreichen, um alle Ermittlungen im Zusammenhang mit EU-bezogenen Gerichtsverfahren in Bulgarien zu übernehmen, berichtete BTA.
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