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Venedig-Kommission: Staatsanwalt zur Untersuchung des Generalstaatsanwalts gehört nicht zur Weltpraxis

Die in erster Lesung vom bulgarischen Parlament gebilligte Schaffung der Figur eines Staatsanwalts, der den Generalstaatsanwalt untersucht, hat die Kommission für Demokratie durch Recht des Europarates (Venedig-Kommission) überrascht. Das erklärte die Venedig-Kommission auf der heutigen Sitzung der Überwachungsgruppe für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament, die sich mit der Lage in Bulgarien befasst hat, meldete unsere Korrespondentin Angelina Piskowa aus Brüssel. Nach Angaben der Venedig-Kommission sei ein solcher Posten nicht Teil der Weltpraxis und die Entscheidung, ihn zu schaffen, sei „seltsam“. Eine solche Überwachung sei nur in Einzelfällen zulässig, wie es in den USA üblich sei, so die Kommission.



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