Das Parlament billigte die Novellen zur Straßenverkehrsordnung, die es gestatten, dass vor dem 27. Dezember 2017 verkaufte Kraftfahrzeuge vom Käufer bis Ende 2023 bei der Straßenpolizei abgemeldet werden können, wobei einzig die Vorlage des Kaufvertrages ausreichen werde.
Grund für die Gesetzesänderung ist die gestiegene Zahl der Fälle, bei denen die Käufer das erworbene Fahrzeug nicht auf ihren Namen einschreiben lassen und die Verantwortung möglicher krimineller und anderer Vergehen zu Lasten des Alteigentümers gehen, da er offiziell weiterhin als Inhaber des Fahrzeugs geführt wird.
Die Abmeldung durch den Verkäufer kann nun auch in jenen Fällen geschehen, wenn der Käufer kein bulgarischer Staatsbürger ist und/oder das Fahrzeug im Ausland verkauft wurde, informierte die BNR-Reporterin Dobrina Karambolowa.Die Zeitschrift „The Economist“ veranstaltet heute in Sofia ein Forum über die Entwicklung der bulgarischen Wirtschaft. An der Veranstaltung nehmen Vertreter staatlicher Institutionen, der Wirtschaft, des Bankensektors und Diplomaten teil...
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