Eine Bescheinigung über eine erfolgte Impfung gegen Covid-19 können die Bürger erst nach erfolgtem zweiten Impfgang erhalten, informierte das Gesundheitsministerium nach einer Reihe von Anfragen.
Der Impfnachweis ist in der elektronischen Patientenakte enthalten und kann vom Patienten nur dann ausgedruckt werden, wenn er über eine elektronische Unterschrift verfügt. Bürger, die keine solche Unterschrift besitzen, können den Corona-Impfpass von ihrem Familienarzt oder der Impfstelle, in der die Impfung erfolgt ist, erhalten.
Das Gesundheitsministerium betonte, dass die Impfbescheinigung keine Unterschrift und keinen Stempel aufweise, um etwaigen Missbrauch zu vermeiden. Der Corona-Impfpass entspreche allen Anforderungen der EU-Mitgliedsstaaten und enthalte einen QR-Code, so dass seine Echtheit überall leicht nachgewiesen werden könne.
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