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Gastronomische Einrichtungen haben ab heute wieder offen

Foto: BTA

Am 1. März sind wieder Besuche von gastronomischen Einrichtungen und Unterhaltungslokalen gestattet, nachdem Gesundheitsminister Prof. Kostadin Angelow eine Lockerung der epidemiologischen Maßnahmen angeordnet hatte. Als Bedingungen wird gestellt, dass in den Räumlichkeiten nur halb so viel Gäste empfangen werden können und eine Distanz von anderthalb Metern zwischen den Sitzenden an zwei benachbarten Tischen gewährleistet wird. Ferner müsse das Personal Atemschutzmasken tragen und die Einrichtungen nicht später als 23.00 Uhr schließen.

Ab heute entfällt auch das Verbot zur Durchführung von Gruppenreisen im Land, Kongressveranstaltungen, Hochzeitsfesten, Taufen, Seminaren, Konferenzen u.ä., wobei die Veranstaltungen nur zu 30 Prozent besucht sein können.

Geschlossen bleiben vorerst noch Diskotheken, Klubs, Piano-Bars und Nachtlokale.


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