Die GERB-Partei hat sich in Bezug auf die obligatorische Abstimmung mit Wahlgeräten an das Verfassungsgericht gewandt, informierte die Vorsitzende der Fraktion GERB-SDS Dessislawa Atanassowa auf einer Pressekonferenz im Parlament.
„Das Wahlgesetz wurde ohne Debatten in der Öffentlichkeit verabschiedet und gefährdet das freie Wahlrecht der bulgarischen Bürger“, betonte Atanassowa. Laut der GERB-Partei stelle die obligatorische Abstimmung mit Wahlgeräten eine Zwangsmodernisierung und grobe Verfassungsverletzung dar.
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