Das Gesundheitsministerium hat Anweisungen über die Abhaltung der Parlamentswahlen am 11. Juli gegeben. Aufgrund des epidemiologischen Ausnahmezustands werden die Wähler während des gesamten Verfahrens eine Maske tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten müssen; die Räumlichkeiten und Hotspots werden ständig desinfiziert. Die Wähler müssen auch ihre Hände desinfiziert haben.
„Bei der Überprüfung der Identität eines Wählers wird er selbst seinen Personalausweis vorzeigen und auf den Tisch legen. Um identifiziert zu werden, wird der Wähler angewiesen, die Schutzmaske kurzzeitig abzunehmen und dabei einen Abstand von mindestens 1,5 m zu den Mitgliedern der Sektionswahlkommission einzuhalten.“ Alle, die an der Organisation und Durchführung der Abstimmung beteiligt sind, erhalten die Möglichkeit, eine Impfung zu bekommen.
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