In einer Medienmitteilung äußerte die Staatsanwaltschaft, dass eine Vorladung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew seitens des nichtständigen Parlamentsausschusses, der die Polizeigewalt untersucht, eine Verletzung der Verfassung darstellen würde. Am Dienstag dieser Woche hatte das Parlament den Machtmissbrauch seitens Polizeiangestellten verurteilt und vom Generalstaatsanwalt einen Bericht über die von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Schritte gegen die Polizeigewalt an den Demonstranten im vergangenen Jahr verlangt, der am 20. August vorliegen solle. Die Staatsanwaltschaft beruft sich jedoch auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts, laut dem das Parlament nicht befugt ist, vom Generalstaatsanwalt einen Bericht über die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu einem bestimmten Strafverfahren einzufordern.
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