Falls die Abgeordneten nicht bald über ein Datum für die Durchführung der Präsidentschaftswahlen abstimmen sollten, wird es zu einer Verfassungskrise kommen, äußerte die Expertin für Verfassungsrecht und ehemalige Abgeordnete Prof. Ekaterina Michajlowa. Ihren Worten nach dürfen, der Logik der Verfassung folgend, keine Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gleichzeitig durchgeführt werden, da beide Institutionen für verschiedene Amtszeiten gewählt werden. „Es gibt aber auch kein spezielles Verbot“, musste die Verfassungsexpertin zugeben.
Laut Prof. Michajlowa widerspreche eine Anhörung des Generalstaatsanwalts im Parlament nicht dem Grundgesetz – eine Frage, mit der sich Iwan Geschew bereits an das Verfassungsgericht gewandt hat. Prof. Michajlowa unterstrich, sie sei dafür, dass die Staatsanwaltschaft aus der Judikative herausgenommen wird, was für höhere Autonomie und Rechenschaftspflicht sorgen werde.
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