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Kommission für zum Schutz vor Diskriminierung fordert Änderungen der Verordnung zum Grünen Zertifikat

Die Kommission zum Schutz vor Diskriminierung empfahl dem Gesundheitsminister Stojtcho Kazarow, seine Verordnung über das Grüne Zertifikat zu präzisieren. In der Stellungnahme erklärt die Kommission, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit eine nationale Angelegenheit sein müsse, die angewandten Maßnahmen jedoch dem verfolgten Ziel angemessen sein und die Besonderheiten der einzelnen Gruppen berücksichtigen müssen, wie beispielsweise Kontraindikationen für die Impfung, das Vorhandensein von Antikörper ohne registrierte Krankheit und andere.
In dem sie sich auf die EU-Grundrechtecharta beruft, stellt die Kommission fest, dass das Fehlen eines Grünen Zertifikats keine Bedingung dafür sein dürfe, den Zugang zu Dienstleistungen, die Freizügigkeit, die Ausübung des Rechts auf Arbeit und andere gesetzlich geschützte Rechte mehr als notwendig einzuschränken.



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