Das Dekret von Präsident Rumen Radew vom 10. Mai zur Ernennung von Kiril Petkow zum Wirtschaftsminister in der ersten Übergangsregierung von Stefan Janew ist verfassungswidrig. Petkow hatte damals eine doppelte Staatsbürgerschaft, hat das Verfassungsgericht befunden. Der Beschluss, dass Petkow zu jener Zeit neben der bulgarischen auch die kanadische Staatsbürgerschaft hatte, wurde mit 11 Stimmen gefällt. Georgi Angelow hat den Beschluss mit besonderer Meinung unterzeichnet, was die Zulässigkeit der Klage der Abgeordneten der 46. Volksversammlung angeht.
Das für verfassungswidrig erklärte Dekret von Präsident Radew hat rückwirkende Wirkung, was bedeutet, dass Petkow kein Minister war und die von ihm erlassenen Verordnungen vor Gericht angefochten werden können.
„Die Beschlüsse des Gerichts, einschließlich des Verfassungsgerichts, werden nicht kommentiert, sondern umgesetzt. Der Präsident hat weder die Befugnis noch die Verpflichtung, die Richtigkeit der Erklärungen der Kandidaten für Minister der Übergangsregierung zu überprüfen.“ So lautet die Stellungnahme der Präsidentschaft zum Gerichtsbeschluss. Weiter heißt es darin: „Eine solche Aussage über die Staatsbürgerschaft im 21. Jahrhundert und unter den Bedingungen der Mitgliedschaft Bulgariens in der EU und anderen internationalen Organisationen ist ein Anachronismus. Insbesondere verurteilt sie Hunderttausende unserer Landsleute im Ausland dazu, dass ihre politischen Rechte eingeschränkt werden.“
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