Das Parlament hat in zweiter Lesung die sogenannten „Goldenen Pässe“ einstimmig abgeschafft. Der bestehende Mechanismus zum Erwerb der bulgarischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen wird aufgehoben. Verfahren, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht abgeschlossen wurden, sind einzustellen.
Innerhalb von sechs Monaten wird die Staatliche Agentur für Nationale Sicherheit (DANS)alle Akten zum Erwerb der bulgarischen Staatsbürgerschaft gemäß dem aufgehobenen Artikel auf das Vorhandensein von Gründen für den Widerruf der Einbürgerung überprüfen.
Der Vorschlag der Regierung zur Abschaffung der „Goldenen Pässe“ erfolgte auf Bestehen der Europäischen Kommission.
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