Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

Oberster Justizrat entscheidet am 12. April über Rücktritt von Generalstaatsanwalt

| aktualisiert am 04.04.22 um 17:20
Iwan Geschew
Foto: BGNES

Der Oberste Justizrat will am 12. April darüber entscheiden, ob die Amtszeit des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew vorzeitig beendet werden soll. Der Justizrat akzeptierte fünf der von der Justizministerin Nadezhda Jordanowa angeführten Gründe. Drei wurden nur teilweise angenommen und einer zurückgewiesen.

Kurz vor der Sitzung des Obersten Justizrates hat der Generalstaatsanwalt Iwan Geschew den Antrag von Justizministerin Nadeschda Jordanowa, ihn abzusetzen, als „juristisches Nichts“ abgetan. Seinen Worten zufolge ziele man damit darauf ab, „die Staatsanwaltschaft unter Kontrolle zu bringen, um sie für illegitime politische Zwecke zu nutzen“. 

Nadeschda Jordanowa wiederum erklärte, seine Behauptung würde absolut nicht der Wahrheit entsprechen und sei ein Versuch, den Fokus vom Hauptproblem abzulenken und zwar, dass niemand im Land unantastbar sein dürfe.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Wetteraussichten für Mittwoch, den 29. Oktober

Am Mittwoch werden die Tiefsttemperaturen zwischen 1 und 6°C liegen, in Sofia bei etwa 1°C. Am Morgen wird es in einigen Ebenen und Flusstälern zu eingeschränkter Sicht kommen. Tagsüber wird es überwiegend sonnig sein und ein schwacher bis mäßiger..

veröffentlicht am 28.10.25 um 19:45
Hendrick Krauskopf und Tomislaw Dontschew

Schweiz unterstützt Bulgariens Migrationspolitik mit über 21 Millionen Franken

Die Schweiz gewährt finanzielle Unterstützung in Höhe von 21.350.000 Schweizer Franken zur Förderung der bulgarischen Migrationspolitik. „Als Außengrenze der Europäischen Union tragen wir die große Verantwortung, einerseits das Eindringen von..

veröffentlicht am 28.10.25 um 17:46

Haushaltsentwurf: Mindestlohn 605 Euro und Sozialversicherungseinkommen bis zu 2.352 Euro

Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 niedriger sein als im Arbeitsgesetzbuch festgelegt. Das geht aus dem Haushaltsentwurf der Staatlichen Sozialversicherung hervor, der dem BNR-Inlandsprogramm „Horizont“ vorliegt. Unseren Informationen..

veröffentlicht am 28.10.25 um 17:30