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Oberster Justizrat entscheidet am 12. April über Rücktritt von Generalstaatsanwalt

| aktualisiert am 04.04.22 um 17:20
Iwan Geschew
Foto: BGNES

Der Oberste Justizrat will am 12. April darüber entscheiden, ob die Amtszeit des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew vorzeitig beendet werden soll. Der Justizrat akzeptierte fünf der von der Justizministerin Nadezhda Jordanowa angeführten Gründe. Drei wurden nur teilweise angenommen und einer zurückgewiesen.

Kurz vor der Sitzung des Obersten Justizrates hat der Generalstaatsanwalt Iwan Geschew den Antrag von Justizministerin Nadeschda Jordanowa, ihn abzusetzen, als „juristisches Nichts“ abgetan. Seinen Worten zufolge ziele man damit darauf ab, „die Staatsanwaltschaft unter Kontrolle zu bringen, um sie für illegitime politische Zwecke zu nutzen“. 

Nadeschda Jordanowa wiederum erklärte, seine Behauptung würde absolut nicht der Wahrheit entsprechen und sei ein Versuch, den Fokus vom Hauptproblem abzulenken und zwar, dass niemand im Land unantastbar sein dürfe.



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