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Einseitige bulgarische Erklärung zur „mazedonischen Sprache“

Foto: BGNES

Gemäß Absatz 22 des Verhandlungsrahmens für den Beitritt Nordmazedoniens zur EU und dem darin enthaltenen Verweis auf die mazedonische Verfassungssprache erklärt Bulgarien: „Die Schaffung der „mazedonischen Sprache“ in den Jahren 1944-1945 im ehemaligen Jugoslawien war ein Akt der sekundären Kodifizierung auf der Grundlage der bulgarischen Literatursprache, die mit lokalen Formen „angereichert“ wurde, wodurch ein „natürlicher“ Prozess auf der Grundlage einer dialektalen Form simuliert wurde.

Jede Bezugnahme auf die Amtssprache Nordmazedoniens in EU-Dokumenten, Stellungnahmen und Erklärungen ist strikt im Einklang mit der Verfassung dieses Landes zu verstehen und sollte keinesfalls als Anerkennung der „mazedonischen Sprache“ durch Bulgarien interpretiert werden“. Das geht aus einer offiziellen Stellungnahme des bulgarischen Außenministeriums hervor.



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