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Verfassungsgericht lehnt Auslegung der militärischen Ausbildung von Bürgern ab

Verfassungsgericht
Foto: BGNES

Das Verfassungsgericht hat den Antrag des Ministerrats auf Auslegung der Frage abgelehnt, ob die Einführung einer obligatorischen militärischen Ausbildung für Bürger mit Reservistenstatus nach dem Gesetz über die Reserve der Streitkräfte zulässig ist. 

Die Regierung muss selbst über den Konflikt zwischen zwei Gesetzen entscheiden, ob es zulässig ist, in Zeiten des Friedens eine obligatorische Ausbildung für Reservisten einzuführen. Das würde die Wiedereinführung der Wehrpflicht bedeuten. Kraft eines Parlamentsbeschlusses von 2008 wurde die Wehrpflicht jedoch abgeschafft.

Dem Bericht über den Zustand der Streitkräfte 2022 zufolge mangelt es der Armee an 19,7 Prozent Personal, bei den Offizieren macht dieser Mangel 23,4 Prozent aus, bei Hauptfeldwebeln und 24,2 Prozent bei den Soldaten.





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