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Verfahren zur Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts eingeleitet

Foto: BTA

Mit 12 Für und 4 Gegen-Stimmen leitete der Oberste Justizrat das Verfahren zur Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts ein. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob der Rat legitim ist, der neben einem abgelaufenen Mandat auch mit einer unvollständigen Zusammensetzung arbeitet. Justizminister Atanas Slawow forderte die Richter auf, die politischen Absichten für Verfassungsreformen zu berücksichtigen, die den Generalstaatsanwalt und den Obersten Justizrat selbst betreffen.
Die Vorsitzenden des Obersten Kassationsgerichts und des Obersten Verwaltungsgerichts, Galina Sacharowa und Georgi Tscholakow, vertraten bei der Eröffnung des Verfahrens gegensätzliche Positionen. Sie betonten, dass es nicht die Schuld des Rates sei, dass jemand anderes sie in die Situation einer unvollständigen Zusammensetzung und eines abgelaufenen Mandats gebracht habe. Die Anhörung der Kandidaten für das Amt des Generalstaatsanwalts und die Wahl werden am 26. Oktober stattfinden.
Heute Abend ruft die Bürgerinitiative „Gerechtigkeit für alle“ unter dem Motto: „Sarafow ist ein Ersatz, keine Veränderung!“ vor dem Gerichtsgebäude in Sofia zu einer Protestkundgebung gegen die Wahl von Borislaw Sarafow zum amtierenden Generalstaatsanwalt auf.



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