Ab dem 15. September hat die Europäische Kommission (EK) das Kooperations- und Kontrollverfahren für Bulgarien und Rumänien ausgesetzt.
Es wurde für diese beiden Länder im Jahr 2006, vor ihrem EU-Beitritt, geschaffen. Die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Bereich der Rechtsstaatlichkeit werden nur noch im Rahmen des jährlichen Zyklus bewertet, der für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt.
Der letzte Fortschrittsbericht Bulgariens im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens stammt aus dem Jahr 2019, als Brüssel die Fortschritte unseres Landes als ausreichend und die Erfüllung der Vorgaben als zufriedenstellend bewertete. Der Überwachungsmechanismus blieb jedoch bestehen.
Im Rahmen der Überwachung wurden die Unabhängigkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität bewertet.
Ab 00.00 Uhr am 7. September beginnt die Anwendung der Abschnittskontrolle zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf bestimmten Abschnitten des bulgarischen nationalen Straßennetzes. Mithilfe von Kameras am Anfang und Ende jedes..
Vor der Mausoleum-Gruft von Fürst Alexander I. Battenberg und mit der Teilnahme einer repräsentativen Militäreinheit der Nationalgarde in Sofia wurde der Tag der Vereinigung des Fürstentums Bulgarien mit Ostrumelien begangen, berichtete BGNES...
Beim Sofioter Stadtgericht gingen Anträge auf Änderung der Haftmaßnahmen für den Bürgermeister von Warna, Blagomir Kozew, den ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister von Sofia, Nikola Barbutow, sowie den Unternehmer Petar Rafailow ein, wie das..
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