Bei einer offiziellen Zeremonie im offenen Sitzungssaal des Verfassungsgerichts wurden Dr. Newin Fethi, Prof. Sascho Penow und Galina Tonewa-Datschewa als Verfassungsrichter vereidigt.
Nach der Vereidigung unterzeichneten sie ihre Eiderklärungen.
Die neu gewählten Verfassungsrichter lösen von Philipp Dimitrow, Prof. Mariana Karagjosowa und Tanja Rajkowska ab.
Bei der Vereidigung waren auch Präsident Rumen Radew, die Vorsitzendedes Obersten Kassationsgerichts Galina Sacharowa und der Vorsitzendedes Obersten Verwaltungsgerichts Georgi Tscholakow zugegen.
Die Amtszeit von Tscholakow läuft Ende November aus. Vor wenigen Tagen ernannte ihn das Justizkollegium dazu, seine Aufgaben ab dem 22. November bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden weiter zu erfüllen. Dies geschah mit der Unterstützung von acht Mitgliedern des Kollegiums, während zwei dagegen stimmten.
Mit Blick auf die Entscheidung des Richterkollegiums des Obersten Justizrates, Georgi Tscholakow zum amtierenden Vorsitzenden des Obersten Verwaltungsgerichts zu ernennen, kommentierte Präsident Radew, dass durch die Ernennung von amtierenden Leitern unterschiedlicher Institutionen die Grundsätze der Mandatierung umgangen, die Garantien für die Unabhängigkeit der Behörden außer Kraft gesetzt und die Befugnisse des Staatsoberhauptes umgangen werden. Dies gelte für den amtierenden Generalstaatsanwalt und den kommissarischen Leiter der Botschaft in der Ukraine.
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