Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2025 Alle Rechte vorbehalten

Verfassungsgericht leitet Verfahren über Antrag des Präsidenten auf Aufhebung von Verfassungsänderungen ein

Foto: BTA

Das Verfassungsgericht hat ein Verfahren über den Antrag von Präsident Rumen Radew eingeleitet, die von der 49. Volksversammlung vorgenommenen Änderungen des Grundgesetzes für verfassungswidrig zu erklären.

Die Einwände des Staatsoberhauptes richten sich gegen die Abschaffung des Verbots der doppelten Staatsbürgerschaft von Abgeordneten und die Einführung des Prinzips der Kontinuität des Abgeordneten- und des Parlamentsmandats, das mit anderen bestehenden Bestimmungen nicht vereinbar ist und dazu führt, dass Kandidaten für Abgeordnetenmandate gleichzeitig Abgeordnete sein können.

Mit den angegriffenen Änderungen der Verfassung werden die Mechanismen der politischen Rechenschaftspflicht bei der Bildung und dem Funktionieren der Staatsorgane abgeschafft, so der Präsident in seiner Begründung.
Das Verfassungsgericht wird zum zweiten Mal über die aufgeworfenen Fragen entscheiden, nachdem es im Sommer keine Mehrheit für eine Entscheidung gefunden hat. 




Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Wetteraussichten für Donnerstag, den 30. Oktober

Am Donnerstag werden die Tiefsttemperaturen zwischen 1 und 6°C liegen, in Sofia bei etwa 1°C. Am Morgen wird die Sicht in einigen Ebenen und Flusstälern eingeschränkt sein. Im Laufe des Tages wird es überwiegend sonnig sein und wird ein schwacher..

veröffentlicht am 29.10.25 um 19:45

Gewerkschaften sprechen sich gegen Mindestlohn von 605 Euro aus und bereiten Protest vor

Die beiden größten Gewerkschaften in Bulgarien – KNSB und KT „Podkrepa“ – organisieren eine Warnprotestaktion vor dem Gebäude des Ministerrats.  Sie ist für Freitag, den 31. Oktober , vor der Sitzung des Nationalen Rates für..

veröffentlicht am 29.10.25 um 15:43

Fast 60 Prozent der Beschäftigten in Bulgarien erhalten Löhne unter dem Existenzminimum

Das notwendige monatliche Nettoeinkommen für eine alleinlebende arbeitende Person betrug im September 2025 1.547 Lewa (748 Euro).  Für eine dreiköpfige Familie mit einem Kind bis 14 Jahren wurden 2.785 Lewa (1.346 Euro) benötigt. Das teilte Violeta..

veröffentlicht am 29.10.25 um 13:58