Fahrer eines Elektrorollers müssen eine Haftpflichtversicherung haben und das Fahrzeug muss zugelassen sein. Das hat das Parlament mit der Annahme von Änderungen der Straßenverkehrsordnung in zweiter Lesung beschlossen.
Elektroroller dürfen in der dunklen Tageszeit nicht mehr gefahren werden. Bisher verlangte die Regierung, dass die Fahrer reflektierende Elemente auf dem sichtbaren Teil ihrer Kleidung tragen müssen, erinnert die BTA.
Weitere Änderungen sehen vor, dass Elektroroller auf der Fahrradinfrastruktur gefahren werden müssen und, falls es keine solche Infrastruktur gibt, so nah wie möglich an der rechten Fahrbahngrenze.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 25 km/h gesenkt.
Darüber hinaus müssen die Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein, einen Schutzhelm tragen, dürfen kein Handy benutzen, keine anderen Personen befördern und nicht in Parks, auf Spielplätzen und Grünflächen sowie vor Eingängen zu U-Bahn-Stationen und Gebäuden parken.
Redakteur: Diana Zankowa
Übersetzt und veröffentlicht von Rossiza Radulowa
Foto: EPA/BGNES
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