Präsident Rumen Radew verwies das vom Parlament verabschiedete Gesetz zur erneuten Beratung zurück, dem zufolge der Verkauf von Vermögenswerten des russischen Unternehmens „Lukoil“ in Bulgarien nur nach Beschluss des Ministerrats und bei Vorliegen einer positiven Stellungnahme der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit erfolgen darf.
Nach den angenommenen Bestimmungen soll die Agentur vor jedem Geschäft mit Anteilen oder Aktien von „Lukoil“ in Bulgarien eine Vorprüfung durchführen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
In der Begründung zu seinem Veto betonte der Präsident, dass das Gesetz die Regierung in eine operative Abhängigkeit von der Einschätzung eines Nachrichtendienstes bringe, was verfassungsrechtlich unzulässig sei. Zudem würden die zusätzlichen Anforderungen für ein konkret benanntes Unternehmen nicht den Vorgaben des EU-Rechts entsprechen.
Redakteur: Iwo Iwanow
Übersetzt und veröffentlicht von Lyubomir Kolarov
Foto: BTA / Archiv
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