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Sondermaßnahmen bis 12. April verlängert

Foto: BGNES

In Bulgarien wurden bisher insgesamt 243 COVID-19-Fälle diagnostiziert, informierte der Leiter des Nationalen Krisenstabs zur Coronavirus-Prävention und Bekämpfung General Wentzeslaw Mutaftschijski. „Wir schlagen vor, die einschränkenden Maßnahmen bis zum 12. April zu verlängert. Auch sollte die namentliche Aufführung aller Länder, aus denen Reisende unter Quarantäne gestellt werden müssen, entfallen; stattdessen sollte diese Maßnahmen für alle Bürger gelten, die nach Bulgarien einreisen. Die 14tägige Quarantäne wird auch jene Ausländer betreffen, die Bulgarien besuchen möchten. Zudem müssen sie die Adresse angeben, wo sie die Quarantänezeit verbringen werden. Einzig die Beschränkungen für Gerichtsvollzieher soll gelockert werden, so dass sie die Schuldner aufsuchen dürfen“, informierte General Mutaftschijski.
Ab den 26. März werden alle Bulgaren, die nach Rumänien einreisen unter eine 24tägige Quarantäne gestellt. Die Maßnahme gilt nicht für LKW-Fahrer. Alle bulgarischen Staatsbürger, die nach Griechenland fahren, müssen ein Dokument in griechischer Sprache vorweisen, dass sie im Land arbeiten, oder eine Immobilie besitzen. Auch hierbei sind LKW-Fahrer ausgenommen. Die Türkei verbietet die Einreise von ausländischen Personen, die mit dem Auto unterwegs sind.



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