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Einreiseverbot für ausländische Bürger bis zum 14. Juni

Foto: BGNES

Mit einem Beschluss des Gesundheitsministers Kiril Ananiew wird ein vorübergehendes Einreiseverbot für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft über alle Grenzübergänge mit Luft-, See-, Schienen- und Automobiltransport eingeführt. Das Verbot gilt vom 14. Mai bis 14. Juni 2020. Es gilt nicht für Bulgaren und ihre Familien, Personen mit ständigem Wohnsitz in Bulgarien, medizinische Fachkräfte, Transportpersonal, ausländische Beamte sowie Ausländer, die in Infrastrukturprojekten des Landes beschäftigt sind, Saisonarbeiter und Personen, die aus humanitären Gründen reisen.
Die derzeitige Verpflichtung für eine 14-tägige Quarantäne für alle aus dem Ausland kommenden Personen, bleibt bestehen.



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