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Neue Verordnung für minderjährige Asylbewerber

Foto: Archiv BGNES

Auf Empfehlung der Europäischen Kommission hat das Parlament Bulgariens Änderungen am Flüchtlingsgesetz vorgenommen. Minderjährige Asylbewerber sollen durch einen Rechtsanwalt des Nationalen Büros für Rechtshilfe vertreten werden bis sie bei Pflegeeltern untergebracht werden, oder einen Vormund erhalten, informierte der BNR.

Die Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen, müssen binnen 3 Tagen im Flüchtlingsamt registriert werden. Falls sie keine Ausweispapiere vorlegen können, soll eine Expertise über das mögliche Alter erstellt werden; in Zweifelsfällen solle angenommen werden, das die Person minderjährig ist.

Auch die Behandlung von Flüchtlingen aus „sicheren Drittländern“ wurde geändert; ihre Herkunft aus solchen Staaten werde nicht als Grund für eine Ablehnung des Flüchtlingsantrags betrachtet.


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