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90 Tage unbezahlter Urlaub gelten als Dienstzeit

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Bis zu 90 Tage unbezahlten Urlaub sollen als Arbeits- und Versicherungszeit für 2021 anerkannt werden, entschied das Parlament in zweiter Lesung mit den Novellen zum Gesetz über den Notstand. Auf diese Weise werden Angestellte, die sich aufgrund der Pandemie in unbezahltem Urlaub befinden, ihren Anspruch auf Rente oder Arbeitslosengeld nicht verlieren, informiert die BTA.
Aufgrund der Coronavirus-Krise hat der Staat die Frist für unbezahlten Urlaub bereits zweimal auf bis zu 60 Tage verlängert. Bis 2020 waren nur 30 Tage unbezahlter Urlaub gestattet.



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