„Die Forderung nach einer Anhörung eines Generalstaatsanwalts oder nach einer Anfertigung eines Berichts über konkrete Gerichtsverfahren würde eine Verletzung der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Judikative darstellen.“ Das sagte Generalstaatsanwalt Iwan Geschew in einem Interview für die bulgarische Nachrichtenagentur BTA anlässlich der für den Dienstag dieser Woche angesetzten Sondersitzung des Parlaments zum Thema Polizeigewalt während der vorjährigen Straßenproteste. Parlamentspräsidentin Iwa Mitewa sagte ihrerseits dem Fernsehsender bTV gegenüber, dass eine Anhörung des Generalstaatsanwalts im Rechtsausschuss beantragt werden könnte, falls bis Mittwoch die Ausschüsse selbst stehen sollten.
„Laut Verfassung habe ich weder das Recht, noch ist es meine Pflicht, konkrete Gerichtsverfahren und noch weniger die Entscheidungen der Richter zu kontrollieren“, äußerte Geschew.Das Verfassungsgericht hat alle fünf Anträge der politischen Formationen PP-DB, „Wasraschdane“, ITN, BSP und „Welitschie“ auf teilweise oder vollständige Annullierung der Wahlen zur 51. Volksversammlung zugelassen. Sie wurden zu einem einzigen..
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