Der bulgarische Staatspräsident Rumen Radew äußerte sich skeptisch, dass der Oberste Justizrat die Entlassung von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew entscheiden könnte. Andererseits drückte er seine Genugtuung darüber aus, dass das Verfassungsgericht den Antrag des geschäftsführenden Justizministers Janaki Stoilow an den Obersten Justizrat auf Entlassung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew als nicht verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht von Präsident Radew bleibt nun die Frage, ob die Mehrheit im Obersten Justizrat moralisch und fachlich auf der Höhe sei. „Ich bin pessimistisch, dass der Oberste Justizrat in seiner jetzigen Zusammensetzung eine rationale Entscheidung treffen kann“, sagte das Staatsoberhaupt.
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