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8%-ige Gebühr für Gesundheitsfürsorge bleibt erhalten

Das Parlament hat den Haushalt der Krankenkasse für dieses Jahr verabschiedet. Das Gesetz tritt bis auf wenige Paragraphen rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Die Krankenkasse wird über 3 Milliarden Euro verfügen. Der Beitrag für Gesundheitsfürsorge bleibt bei 8%, beschloss das Parlament.
Zu den heutigen Beschlüssen des Parlaments gehören die 10%-ige Steuer auf die Sozialausgaben, die Arbeitnehmern und Personen, die im Rahmen eines Betriebsführungs- und Kontrollvertrags beschäftigt sind, in Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Solche Kosten sind beispielsweise die Lebensmittelgutscheine.
Die Gebühren für Gemeindekrippen und Kindergärten werden abgeschafft, so dass sie ab dem 1. April kostenlos sein werden.



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