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Auch der Generalstaatsanwalt wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen

Krum Sarkow
Foto: BGNES

Es wird ein Mechanismus zur strafrechtlichen Verfolgung des Generalstaatsanwalts eingeführt. 

Besagter Mechanismus sieht vor, dass ein Strafrichter des Obersten Kassationsgerichts, eines Berufungsgerichts oder eines Bezirksgerichts, jedoch im Rang eines Richters des Obersten Kassationsgerichts, Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt oder dessen Stellvertreter leiten kann, wenn das erforderlich ist. 

Das gab bei einem Briefing im Ministerrat Justizminister Krum Sarkow bekannt. Dieser Ad-hoc-Staatsanwalt (Sonderstaatsanwalt) wird als Staatsanwalt bei der Obersten Kassationsstaatsanwaltschaft ernannt und nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Laut Justizminister Sarkow wird auch eine interne staatsanwaltschaftliche Kontrolle über die Tätigkeit dieses Sonderstaatsanwalts eingeführt, für die ein anderer Strafrichter des Obersten Kassationsgerichts zuständig sein wird.



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