Generalstaatsanwalt Iwan Geschew hat das Verfassungsgericht um Auslegung der Frage ersucht, ob es zulässig ist, dass der Oberste Justizrat, dessen Mandat abgelaufen ist, Personalentscheidungen für leitende Magistraten bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten trifft.
Im Antrag wird auch die Frage aufgeworfen, ob die Funktionen des Obersten Justizrates mit dem Ablauf der Amtszeit des Rates enden und ob es zulässig ist, einen neuen Rat zu bilden, dessen Mitglieder im Jahr 2022 aus den Berufsquoten der Richter und Staatsanwälte gewählt werden.
Die verfassungsmäßig festgelegte Amtszeit der Mitglieder des Obersten Justizrates beträgt 5 Jahre. Der derzeitige Oberste Justizrat wurde am 03.10.2017 konstituiert und seine Amtszeit endete am 03.10.2022.
Die Anfrage steht im Zusammenhang mit einem im Obersten Justizrat eingeleiteten Verfahren zur Absetzung des Generalstaatsanwalts.
Unter dem Motto „Mission Wasser“ findet heute an der Staatlichen Universität Burgas „Prof. Dr. Assen Slatarow“ ein Treffen statt. Daran nehmen Forscher der EU-Mission „Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer“ der Europäischen Kommission teil,..
Am Donnerstag werden die Tiefsttemperaturen zwischen 6 und 11°C liegen, an der Schwarzmeerküste zwischen 13 und 16°C; für Sofia werden 7°C erwartet. Am Morgen wird die Sicht in den Niederungen und Becken örtlich durch Nebel oder tiefe Wolkenfelder..
Die Vorsitzende der Fraktion „Erneuern wir Europa“ im Europäischen Parlament, Valérie Hayer, forderte die Europäische Kommission auf, dringend eine Mission nach Bulgarien zu entsenden, um die Lage hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit zu bewerten..
Ab heute beginnt die jährliche planmäßige Wartung des sechsten Blocks des Kernkraftwerks „Kozloduj“, die voraussichtlich bis Anfang Dezember andauern..