Multinationale und große nationale Unternehmensgruppen werden einer zusätzlichen Steuer unterworfen, hat das Parlament in erster Lesung beschlossen.
Die Abgeordneten billigten Änderungen des Körperschaftssteuergesetzes, mit denen die Regeln einer EU-Richtlinie eingeführt werden, um eine effektive Mindestbesteuerung großer multinationaler Unternehmen und großer rein nationaler Konzerne, die im EU-Binnenmarkt tätig sind, durch eine primäre und sekundäre Zusatzsteuer sicherzustellen.
Gleichzeitig wird im Einklang mit der Richtlinie über die Besteuerung von nationalen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ein nationaler Zusatzsteuersatz von 5 Prozent eingeführt. Die effektive Mindestbesteuerung wird für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro gelten. Die Änderungen sehen vor, dass ausländische natürliche Personen nach dem Einkommensteuergesetz nur noch mit Einkünften aus einer Quelle besteuert im Land werden.
Die zweite Lesung wird nach dem 27. November stattfinden.
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